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Kein Grundrecht auf Demokratie!

Thursday, July 7, 2011
Posted by Kritischer Beobachter

Schön, dass das mal jemand am Vorabend kommender Bürgerkriege so deutlich sagt.

Immerhin könn(t)en wir nun ja – unter Bezug auf die folgende Pressemitteilung – endlich die ausufernden Mitbestimmungswünsche religiöser Fanatiker und diverser “Zentralräte” entschieden zurückweisen – ohne gegen die Verfassung zu verstoßen! Oder?

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_1107051.html

Falls Ihnen das irgendwie bekannt vorkommt – dies hier hat Frau Merkel (nach ihrer Machtergreifung) gesagt:

“Politik ohne Angst, Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden.”

http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf

Hat-Tip an Fefe!

–pag

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2 Responses to “Kein Grundrecht auf Demokratie!”

  1. Kritischer Beobachter

    Herzlichen Dank für den kenntnisreichen und alarmierenden Kommentar!

    Für die meisten mündigen Bürger – sicher juristische Laien, wie ich auch – sind damit nun Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung sehr zeitnah erfolgen muss.

    Ansonsten droht uns erneut, der – nun aber wirkliche berechtigte – Vorwurf der Geschichtswissenschaft, nicht rechtzeitig Gegenwehr geleistet zu haben …

    –pag

    #41
  2. Prof. Dr. Franz Mayer hat insoweit, jedoch stark verkürzt gesehen, Recht, denn es gibt tatsächlich kein individuelles Grundrecht auf Demokratie, welches im Grundrechtekatalog verankert wäre. Es bedarf jedoch auch keines solchen Grundrechts auf Demokratie, da über den Grundrechten das diese Grundrechte selbst garantierende Demokratiegebot gem. Art. 20 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG als Rechtsbefehl steht, ohne welches die Grundrechte leerlaufen würden bzw. bloße Staatszielbestimmungen wären. Dieses Gebot garantiert die Grundrechte, steht also über den Grundrechten und schließt die Grundrechte auf diese Weise ein. Hätte Prof. Dr. Franz Mayer die Aussage dahingehend präzisiert, dass er gesagt hätte, dass es dieses Grundrechts auch nicht bedürfe, da das Demokratiegebot es selbst impliziert, so müsste man ihm vollumfänglich Recht geben. So kann man nur vermuten, warum er dies so und nicht anders sagte (vgl. Abs. 5).

    Das drückt sich auch in Art. 79 Abs. 3 GG aus, wonach dieser Grundsatzbefehl (im Gegensatz zu Grundrechten) keiner Veränderung unterliegt, zumindest nicht, solange das Grundgesetz existiert. Ein (individuelles) Grundrecht auf Demokratie würde implizieren, dass man es (für sich selbst) nicht in Anspruch zu nehmen braucht, also die Wahl hätte, dieses (Grund-)Recht wahrzunehmen oder auch nicht. Im Hinblick auf das Demokratiegebot ist diese Wahl nicht möglich. Geht man jedoch von der Möglichkeit aus, dass dieses Gebot unterlaufen werden soll, dann kann man selbstverständlich von einem aus Art. 20 Abs. 1 GG ableitbaren (kollektiven) Grundrecht des deutschen Volkes auf eben die Erfüllung dieses Demokratie-Gebotes bzw. Rechtsbefehls zur Demokratie durch die öffentliche Gewalt sprechen, weshalb auch gemäß Art. 20 Abs. 4 GG, alle Deutschen das (Grund-)Recht zum Widerstand haben “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.”

    Insofern ist Art. 20 Abs. 1 GG ein über den Grundrechten stehender Rechtsbefehl, welcher, im Falle seiner (auch nur erwähnten, also geplanten bzw. versuchten) Beseitigung, das Grundrecht zum Widerstand auslöst. Somit ist es auf jeden Fall zulässiger, von einem Grundrecht auf Demokratie (hergeleitet aus dem Demokratiegebot) zu sprechen, als davon, dass dieses Grundrecht nicht existieren würde. Im Hinblick auf die abenteuerliche, weil unter Auslassung entscheidungserheblicher Tatsachen verkürzten und so im (einzelnen) richtigen, jedoch im Gesamtzusammenhang falschen “Argumentation” des Prof. Dr. Franz Mayer ist es also zulässig zu sagen, dass er ein Verfassung- bzw. Grundgesetzfeind ist.

    Daß die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung “gebunden” ist, bedeutet, daß sie sich nur innerhalb der Grenzen dieser Ordnung frei bewegen kann. Überschreitet sie dagegen diesen Rahmen, so liegt eine grundgesetzwidrige Ausübung der Staatsgewalt vor (Wernicke, in Bonner Kommentar 1950, Erl. Art. 20 Abs. 3, II. 3. c).

    Nimmt man die Tatsache hinzu, dass er diese Aussage als Prozessvertreter des Bundestages machte und der Bundestag sich diese Aussage gemäß der Rechtsstaatprämissen selbst zurechnen lassen muss, kann man hier feststellen, dass der Bundestag selbst der Meinung ist, es gäbe kein Grundrecht auf Demokratie und daraus schlussfolgern, dass der Bundestag hier über ein so genanntes Orbiter Dictum (Nebenbei gesagtes), in einem Verfassungsgerichtsverfahren einen neuen Grundsatz aufstellen (lassen) möchte, wonach u.U. durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden soll, dass es ein solches Grundrecht auf Demokratie nicht gäbe. Dies wäre das faktische Ende des Grundgesetzes und eines schleichenden Prozesses, welcher seit 1949 vorbereitet wurde. Schaut man sich die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, so sollte diese Aussicht sehr alarmieren. Wahrscheinlich werden wir diese Formulierung so oder in abgewandelter Form im Urteil wiederfinden.

    Ihr müsst unbedingt aufpassen, was sie wie sagen. Lernt die Sprache der Juristen! Das Grundgesetz ist die Diktatur der Freiheit!

    #40

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— Egon W. Kreutzer

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