Beschaffungskriminalität?
Kein Wunder, dass bei uns kein Platz mehr ist für die Zuwanderung echter Fachkräfte …
Interessanter Bericht zur ‘Beschaffung der deutschen Staatsbürgerschaft’:
12.04.2011 Köln: BFmF verleiht Zertifikate an Kurs-Teilnehmerinnen
Muslimische Einrichtung erfolgreich mit Integrationskursen
(PM/iz). Am 08. April wurden 40 Teilnehmerinnen aus 20 verschiedenen Herkunftsländern mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ feierlich für ihre Leistungen ausgezeichnet. Im Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V., einem der bundesweit 1.300 zugelassenen Integrationskursträger, haben bisher über 260 Frauen aus 69 verschiedenen Nationen das Sprachniveau B1 erreicht.
…
Der Abschlusstest des Integrationskurses setzt sich aus zwei Prüfungen, dem Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und dem bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs zusammen. Mit dem Zertifikat erfüllen die Teilnehmerinnen die sprachliche Voraussetzung für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis und der deutschen Staatsangehörigkeit.
http://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=14586
Leider fehlt die Angabe, wer die Prüfung durchgeführt hat. Von Muslimen für Muslime …
–pag
PS: Die B1 Zertifikate kann man getrost als Mogelpackung bezeichnen!
Denn im internationalen Kontext fordert z.B. Neuseeland - alleine für die Aufenthaltserlaubnis (nicht Staatsbürgerschaft!) – einen Scorewert von mindestens 6,5 nach ILTES Standard – einer von Migranten-Interessen unabhängigen Organisation:
Band 7: Good user: has operational command of the language, though with occasional inaccuracies, inappropriacies and misunderstandings in some situations. Generally handles complex language well and understands detailed reasoning.
Band 6: Competent user: has generally effective command of the language despite some inaccuracies, inappropriacies and misunderstandings. Can use and understand fairly complex language, particularly in familiar situations.
http://www.ielts.org/test_takers_information/getting_my_results/my_test_score.aspx
English language requirements
To apply under the Skilled Migrant Category, you will need to meet a minimum standard of English language ability. Both the principal applicant and any non-principal applicants aged 16 and over (partner and dependent children) have to meet our requirements.
Principal applicants
The principal applicant is the person making the application. If you are the principal applicant, you must meet our standards of English. The minimum standard of English is an International English Language Testing Systems (IELTS) certificate, with a band score of 6.5 or better in the General or Academic modules. This certificate must be less than two years old.
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