Karriere-Agentur
“Career Agency” nennt man in den USA eine Versicherungsvertretung, die ihr Geschäft im Wesentlichen durch ständige Neuanwerbung von jungen, meist geringverdienenden Menschen und Geschäftsanbahnung in deren Bekannten- und Verwandtenkreis betreibt.
Dieses in Europa schon mehr als 100 Jahre im Vertrieb von Versicherungen etablierte System (übrigens lange bevor es bei uns Strukturvertriebe gab), wird von einigen deutschen Versicherern mit der darlehensweisen Vergabe von “Provisionsvorschüssen” den unerfahrenen, neuen gebundenen (sic!) Versicherungsvertretern schmackhaft gemacht.
Im Rahmen eines Streits um die Rückzahlung eines solchen Darlehens durch den ausscheidenden Mitarbeiter an den Versicherer, kam folgender Sachverhalt vor Gericht zur Sprache:
Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus den Diensten des Versicherers gelang es dem Vermittler nur einen Teil der Provisionsvorschüsse ins Verdienen zu bringen. Der Vermittler lehnte es trotz allem ab, der Forderung des Versicherers nachzukommen, vertragsgemäß einen Teil der überzahlten Provisionsvorschüsse zurückzuzahlen.
Unmögliches Verlangen?
Nach seiner Meinung war es nämlich unmöglich, aus dem ihm von dem Versicherer zur Verfügung gestellten, potenziellen Kundenstamm auch nur annähernd so ausreichende Provisionseinnahmen zu erzielen, dass er die Provisionsvorschüsse hätte ins Verdienen bringen konnte. Er fühlte sich daher von dem Versicherer getäuscht.
Als Beleg für seine These führte er an, dass es zwölf von fünfzehn Beratern der Geschäftsstelle, für die er tätig war, nicht gelungen war, die Provisionsvorschüsse ins Verdienen zu bringen. Lediglich der Geschäftsstellenleiter sowie zwei langjährig für das Unternehmen tätige Vermittler konnten positive Ergebnisse erzielen.
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=100703
Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 361/08
In den Zeiten von Leiharbeit und 1-Euro Jobs ein wichtiges Urteil zum Schutz vor Ausbeutung – insbesondere unerfahrener bzw. von Dauerarbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer.
–pag
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