Es gilt das gebrochene Wort.
Schiffe steuern auf Finanzierungslücke zu
von Susanne Osadnik
Wegen einer bislang kaum beachteten Vertragsklausel drohen Anlegern mit Schiffsfonds künftig hohe Nachschüsse. Denn die Banken können die Anleger wegen einer bestimmten Klausel zur Kasse bitten.
…
Mithilfe der “Loan to Value”-Klausel könne die Bank aber nicht nur kurzfristig Nachzahlungen verlangen, sondern bei Neubauten auch die Auszahlung des gesamten Kredits verweigern – trotz verbindlicher Zusage, wie Dobert erläutert. Für die Darlehen seien zum Teil schon beträchtliche Bereitstellungsgebühren bezahlt worden. Dobert: “Reeder, bei denen die Finanzierung von Schiffsneubauten wegen Loan to Value’ auf dem Spiel steht, machen ihrer Empörung deshalb mit Lästern Luft: Es gilt das gebrochene Wort’.”
Das obige gilt nicht nur für Anleger in Mobilien – auch ‘Häusle’-Bauer sollten wieder einmal ihre Finanzierungsverträge studieren – Arbeitslosigkeit ist ggfs. dem Kreditinstitut gegenüber anzeigepflichtig. Spätestens jedoch die Änderung der Vermögensverhältnisse, wenn Hartz IV beantragt wird …
–pag
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